Warum sind Koffein, Nikotin, Energydrinks oder verschreibungspflichtige Stimulanzien gesellschaftlich und rechtlich weitgehend akzeptiert, während andere psychoaktive Pflanzen, Pilze und Substanzen teilweise verboten oder kriminalisiert werden? Mit dieser Frage beschäftigt sich die konzeptionelle Arbeit „Stimulants, Psychoactive Plants, and Human Optimization: Medical Gatekeeping, Prohibition, and Adult Autonomy in Drug Policy“.
Der Autor argumentiert, dass die Regulierung psychoaktiver Substanzen nicht allein durch deren pharmakologische Risiken bestimmt werde. Eine Rolle spielten auch kulturelle Vertrautheit, medizinische Zulassung und Gatekeeping, wirtschaftliche und steuerliche Interessen, gesellschaftliche Rituale, historische und religiös-moralische Prägungen sowie staatliche und institutionelle Interessen.
Als Beispiel für diese regulatorische Ungleichbehandlung verweist die Arbeit auf verschiedene gesellschaftlich etablierte Formen der Aktivierung und Leistungssteigerung. Dazu zählen neben Kaffee, Tee und Koffein unter anderem Nikotin, Energydrinks, Pre-Workout-Produkte, verschreibungspflichtige Stimulanzien, sogenannte Wakefulness-Promoting Agents und verschiedene Cognitive Enhancer. Andere Formen der selbstbestimmten Nutzung psychoaktiver Pflanzen, Pilze oder Verbindungen außerhalb anerkannter medizinischer oder kommerzieller Strukturen würden dagegen häufig stigmatisiert, eingeschränkt oder kriminalisiert.
Der Autor führt den Begriff „self-directed activation and optimization“ ein. Gemeint sind damit selbstbestimmte Versuche Erwachsener, Energie, Aufmerksamkeit, Motivation, Ausdauer, emotionalen Zustand, soziale Leistungsfähigkeit oder kognitive Funktionen zu verändern. Dabei unterscheiden sie pharmakologische Stimulanzien von der umfassenderen Kategorie von Mitteln und Praktiken zur Aktivierung und Optimierung.
Die Arbeit stellt dabei nicht grundsätzlich infrage, dass psychoaktive Substanzen reguliert werden können. Abhängigkeitspotenzial, kardiovaskuläre Risiken, psychiatrische Vulnerabilität, Dosierung und Einnahmeweg, gefährliche Kombinationen sowie Risiken für Jugendliche könnten nach Ansicht des Autors Maßnahmen wie Aufklärung, Kennzeichnung, Qualitätskontrolle, transparente Produktinformationen, regulierten Zugang oder gezielte Einschränkungen rechtfertigen.
Eine besondere Begründungsschwelle sieht er jedoch bei der Kriminalisierung des Eigengebrauchs durch Erwachsene. Ein strafrechtliches Verbot müsse sich auf konkrete Schäden oder andere gewichtige Gründe stützen. Genannt werden unter anderem Schädigungen Dritter, Zwang, Täuschung, Gefährdung von Minderjährigen, unsichere Formen der Kommerzialisierung oder das nachgewiesene Scheitern weniger restriktiver Maßnahmen.
Zur Bewertung unterschiedlicher Substanzen und Produkte schlägt der Autor einen „Liberty, Harm, and Intervention Threshold Test“ vor. Berücksichtigt werden sollen unter anderem Wirkmechanismus, Dosis, Applikationsweg, Zubereitung und Produktsicherheit, Entwicklungsrisiken, mögliche Schäden für Dritte, Wechselwirkungen, sozialer Druck zur Leistungssteigerung, kulturelle Verzerrungen, medizinische Doppelstandards und die Verhältnismäßigkeit staatlicher Eingriffe.
Die Arbeit plädiert damit für eine Drogenpolitik, die stärker zwischen konkretem Schaden, Selbstbestimmungsrecht, unsicheren Märkten und sozialem beziehungsweise durch äußeren Einfluss erzeugtem Leistungsdruck unterscheidet. Anstelle einer primär moralisch geprägten Prohibition schlägt der Autor einen verhältnismäßigen Ansatz vor, bei dem die Stärke des staatlichen Eingriffs an den jeweils konkreten Risiken und Schäden ausgerichtet wird.
Bei dem Beitrag handelt es sich um eine konzeptionelle und rechtspolitische Argumentation, nicht um eine empirische Untersuchung. Die Arbeit weist daher nicht empirisch nach, dass bestimmte legale und illegale Substanzen gleich gefährlich sind. Ihr zentraler Gegenstand ist vielmehr die Frage, nach welchen Kriterien unterschiedliche Formen psychoaktiver Aktivierung und Leistungssteigerung rechtlich behandelt werden sollten.